Reitbuch

Reitstall Viktoria

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Viktoria Wokurka

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reitstall Viktoria

Jeder der sich auf dem Reiterhofgelände einschließlich der Koppeln aufhält, muss sich an die AGBs halten!

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Reitschüler/Einsteller erkennt mit erfolgter Buchung diese Bedingungen als verbindlich an.

§1 Mitteilungspflicht

Änderungen von Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind unverzüglich dem Reitstall Viktoria per E-Mail (kontakt@reitstall-viktoria.de) mitzuteilen. Ebenso sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Asthma, Diabetes o.ä. dem Reitstall Viktoria zu melden. Hierbei geht es um das Wohl Ihrer Kinder, bitte sorgen Sie dafür, dass wir sie im Notfall jederzeit erreichen können.

§2 Aufsichtspflicht

Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/ die Inhaber der Personensorge für minderjährige Reiter, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

  1. Reiten ist auf unseren Ponys und Pferden nur mit Reithelm gestattet. Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Der Aufenthalt auf dem Reiterhof, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine Haftung übernommen werden. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. Von Besuchern und Reitern wird während des Reitbetriebes R U H E erwartet. Der Putzplatz ist stets sauber zu verlassen. Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln. Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug unverzüglich in die Sattelkammer zurück zu hängen.
  2. Für Kinder unter 7 Jahren ist das Betreten des gesamten Offenstall-Gelände ohne Begleitung der Eltern oder einer adäquaten Aufsichtsperson untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.

Bei Unfällen, Schäden oder Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Reitstall Viktoria, deren Mitarbeiter oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Der Reitstall Viktoria haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Reitstall Viktoria haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihre Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungshilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Das Betreten des Offenstalls oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Reitstall Viktoria, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.

Für Kinder gelten außerdem folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens auf dem Gelände des Reitstall Viktoria:

Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften sind sofort vom Halter zu entsorgen. Es ist strengstens darauf zu achten, dass unseren Tieren (Hühner, Pferde und Hunde) keinerlei Schäden zugefügt werden.

§3 Reiten

Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder dessen weisungsbefugten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Anmeldung und den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine für die Reitstunden werden ausschließlich über unseren Online-Kalender gebucht. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber oder trödeln- werden nicht nachgeholt.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl eines Kurses behält sich der Reitstall Viktoria vor, den Kurs zu stornieren, oder eine verkürzte Variante anzubieten. Im Falle der verkürzten Variante bleibt die Kursgebühr unverändert aufgrund von individuellerer Förderung durch eine andere Gruppendynamic.

Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, zu entscheiden, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich im Reitbetrieb, außerhalb deren Reitstunden aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule. Die inhaltliche Gestaltung des Reitunterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Der richtige Umgang mit den Pferden sorgt für Sicherheit beim Reiten und gehört genauso zum Reitunterricht wie das Reiten selbst. Wir behalten uns vor mit den Reitschülern intensiven Theorieunterricht vorzunehmen, wenn wir es für nötig halten. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab. Ebenso ist die Reitstall Viktoria berechtigt, in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen Bedingungen den Reitunterricht nicht stattfinden zu lassen, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit von Pferd und Reiter nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird eine ausführliche Theoriestunde oder ähnliche Beschäftigungen rund ums Pferd vorgenommen. Wir bitten Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.

§4 Haftung

Der Firma haftet bei Veranstaltungen (z.B. bei Ponycamps) im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Das Reiten auf unserer Anlage wie auch auf unseren Pferden geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitstall verantwortlich zeichnet.

Für Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder Geschädigten.

§5 Zahlung

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten die Kurse/Reitstunden in unserem Reitbuch zu buchen. Die erste Variante ist die sogenannte Zeitkarte. Hierbei handelt es sich um eine individuelle 10er Karte, welche der jeweiligen Klasse zugeordnet ist. Diese Zeitkarte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten nach Gutschrift auf dem Benutzerkonto.

Die zweite Variante sind unsere ABO’s.:

  1. Festes Abo (fester Stammplatz für die freigeschaltete Klasse und fester Uhrzeit)
  2. Flexi-Abo (fester Stammplatz für die freigeschaltete Klasse, feste Uhrzeit und variable Teilnahme innerhalb der Woche wenn der Reitschüler an seinem Stammtag aus diversen Gründen nicht kann)

Der Abo-Preis richtet sich nach der jeweiligen Klasse (Basis-, Zwergal-, Gruppenkurs A+B oder Einzelunterricht). Bei allen Abo-Preisen wurden Ferienzeiten herausgerechnet, da in dieser Zeit Ferienprogramm stattfindet und keine regulären Reitstunden bzw. Kurse. Dies bedeutet, dass es sich um einen Durchschnittspreis handelt, indem alle Faktoren (z. B. Ferien, Stammplätze etc.) berücksichtigt wurden.

Es besteht eine 2-monatige Kündigungsfrist für unsere Abo’s.

Die monatlichen Abo-Beiträge für den Reitunterricht müssen bis spätestens zum 3. des Monats überwiesen werden. Bei Verzug behalten wir uns vor, bis Zahlungseingang die Teilnahme des Reitschülers an dem jeweiligen Kurstag zu verweigern. Sollte ein Kurs ausgebucht sein und ein Kunde in der Zwischenzeit ein Abo abschließen – hat der Abo-Kunde immer Vorrang vor der Zeitkarte. Die Zeitkarte muss im Reitbuch unter „mein Konto“ kostenpflichtig bestellt werden. Bei der Überweisung muss im Verwendungszweck unbedingt die Rechnungsnummer angegeben werden! Sobald der Betrag überwiesen wurde, wird dies automatisch in Ihrem Account gutgeschrieben. Die Stornierungsfristen können im Reitbuch eingesehen werden. Bei späterer Stornierung oder nicht Erscheinen des Reitschülers verfällt die Reitstunde. Ein Anspruch auf Nachholen dieser Stunde besteht nicht. Bei kurzfristigen Erkrankungen bitten wir um schnellstmögliche Benachrichtigung, spätestens bis 14.00 Uhr. Die Reitschule behält sich das Recht vor ein Attest einzufordern. Bei Krankheit kann (Grippe, Fieber, etc.) die Stunde 4x im Jahr nachgeholt werden. Bei längerer Erkrankung, die die Teilnahme am Reitunterricht verhindert, kann der Einzug des Reitstundenbeitrags nach Absprache ausgesetzt werden. Diese Reitstunden können nicht nachgeholt werden. An gesetzlichen Feiertagen ruht der Reitschulbetrieb, auch unsere Pferde brauchen mal eine Pause. Diese Stunden können nicht nachgeholt werden. An Brückentagen findet der Reitunterricht regulär statt.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. vorzeitiger Abbruch einer Reitstunde) werden grundsätzlich nicht erstattet. Sollte ein Vertrag durch nicht vorhersehbare, höhere Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Epidemien, Pferdeseuchen, innere Unruhen, Krieg) nicht zustande kommen, sind sowohl Veranstalter als auch der Buchende von jeglichen Vertragsbedingungen befreit.

Sollte ein gebuchtes Event aus vom Reitstalls zu verantwortenden Gründen nicht zustande kommen, werden bereits geleistete Zahlungen in Ansprache dem Abo- oder der Wertkarte wieder gutgeschrieben. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.

§6 Ausrüstung

Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht! Ausnahmen werden nicht gestattet.

Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit:

Bei nicht ordnungsgemäßer Ausrüstung behalten wir uns vor den Reitschüler aus Sicherheitsgründen von der Unterrichtseinheit auszuschließen.

§7 Vor- und Nachbereitung - Reitstunde

1. Anmeldungen

Jeder Teilnehmer muss sich separat in unserem Reitbuch registrieren. Zur Buchung benötigen Sie ein gültiges Guthaben, dass Sie über die Zeitkarte erhältlich ist (s. § 5). Bei der Wertkarte können Sie für die freigeschaltenen Klassen flexibel bis zu 6 Wochen im Voraus buchen. Die 2. Möglichkeit ist ein Abo (fester monatlicher Betrag), welches nur über uns buchbar ist, was einen festen dauerhaften Stammplatz (Tag und Uhrzeit) beinhaltet.

2. Rückmeldebögen

Die Rückmeldebögen (2 Seiten – 1x jährlich erforderlich), welche ihr von uns zugesandt bekommt – müssen vollständig ausgefüllt, das Datum eingetragen und unterschrieben werden. Sie sind notwendig für die Datenschutzerklärung (Seite 2, Abs. 2), Besonderheiten, die wir eventuell beachten müssen, Notfalltelefonnummer etc. (Seite 1). Die Fotoeinverständniserklärung ist freiwillig zu unterschreiben. Wer über aktuelle Angebote/Aktionen informiert werden möchte, achtet bitte darauf in der Datenschutzerklärung (Seite 2, Abs. 2) entsprechendes anzukreuzen.

3. Einzel-, und Gruppen Reitstunden

Wer sich für eine Einzel-, oder Gruppen Reitstunde entscheidet, hat das jeweilige Pferd eigenständig und allein zu putzen, satteln und Trensen. Es ist daher notwendig, mindestens eine halbe Stunde vor dem Ritt vor Ort zu sein. Bei Beginn der Stunde muss der Reitschüler pünktlich auf dem Reitplatz sein.

Der Umgang mit der Ausrüstung ist Voraussetzung. Auch der korrekte Umgang mit Decken muss bekannt sein. Vor und nach dem Ritt wird die Ausrüstung von den Reitern auf Mängel überprüft. Falls Sie Mängel feststellen, wenden Sie sich bitte an den Reitlehrer!

Die Stallgasse und der Hof sind sauber zu halten und müssen gekehrt werden.

Im Unterricht gelten die Anweisungen des Lehrers und Hilfskräfte!

Nach dem Reiten
Trense gründlich reinigen!
Sattelzeug kontrollieren und korrekt aufräumen!
Hufe des Pferdes auskratzen.
Wenn die Pferde Decken tragen, wieder eindecken.
Halfter müssen vom Pferdekopf entfernt werden

Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bitte auch nicht mit Brot füttern. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen.

Da wir sehr viel Wert darauflegen, dass der Schüler ganzheitlich geschult wird, bieten wir diverse Kurse an, welche dazu dienen sich diese Grundkenntnisse anzueignen.
Versicherungstechnisch ist NUR der Reitschüler versichert und nicht die Begleitperson.

4. Reitstunde

Um die optimale Förderung zu gewährleisten ist es uns wichtig, dass unsere Kunden so wenig wie möglich Ablenkung durch äußere Einflüsse erfahren. Deshalb bitten wir euch höflich die Kinder ausschließlich zu bringen und abzuholen.

5. Beantworten von Mails, Telefonanrufen, WhatsApp

Wir sind selbstverständlich bemüht, allen so schnell wie möglich zu antworten. Für einige organisatorische Abläufe benötigen wir mehr Zeit. Zukünftig werden alle Anfragen jeglicher Art (bevorzugt) per Mail innerhalb von 3 Werktagen (Montag-Freitag) von uns beantwortet. Um einen optimalen Lösungsweg bei individuellen Beratungsbedarf zu finden, bitten wir ebenfalls um eine Mail, welche eure Fragen stichpunktartig beinhaltet. Auf diesem Wege haben wir die Möglichkeit uns ausreichend Gedanken zu machen. Antwortmails und Rückrufe erfolgen zu unseren Bürozeiten außerhalb des Reitbetriebs. Wir bitten um Geduld.

6. Parkplätze

Wer einen Schüler ausschließlich zum Unterricht bringt oder abholt, entfernt sein Auto umgehend von der Zufahrtsstraße/Feldweg, da wir keinerlei zulässige Parkplätze für diese Straße zum Reitstall haben. Das Parken ist dort strengstens verboten!!

Das Parken in der Hofeinfahrt des Reitstalls Viktoria ist für das Bringen/Abholen bzw. während dem laufenden Kurs des Reitschülers gestattet.

Bei größeren Veranstaltungen stellen wir zusätzliche Parkplätze zur Verfügung, welche durch entsprechende Kennzeichnung ausgeschildert werden.

§8 Pensionsverträge

Die Firma hat keine Haftpflichtversicherung für in Pension genommene Tiere abgeschlossen. Einsteller haben bei Abschluss eines Weide- oder Pensionsvertrages die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für Ihre Tiere auf Ihre Rechnung und Namen abzuschließen. Der Reitstall haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für keinerlei Schäden, die während der Vertragszeit an oder durch das Tier des Pächters aus welchen Gründen auch immer, entstehen. Ein Recht zur Auf- bzw. Anrechnung der Weide- bzw. Pensionsbeiträge besteht grundsätzlich nicht. Der Einsteller stellt den Reitstall Viktoria von eventuellen Tierhalter- bzw. Tierhüterhaftungsansprüchen gemäß §§ 883, 834 BGB, die wegen des Tieres von Dritten geltend gemacht werden, frei. Es wird im Betrieb keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Pensionspferde, Diebstahl oder sonstiges gegenüber Pferden, Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden, übernommen. Zahlungen für Weide- bzw. Pensionsverträge sind monatlich im Voraus bis zum 6. eines jeden Monats via Überweisung zu entrichten. Einstellern wird empfohlen, die Weide und die Einzäunung zu besichtigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Reitstall ist berechtigt, die Kosten für Zufutter, Wurmmittel und Schmiedearbeiten in Rechnung zu stellen. Einsteller haben schriftlich zu erklären, dass Ihr Tier / Ihre Tiere mit anderen Tieren verträglich und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Ist dies im Nachhinein nicht der Fall, haftet der Einsteller für alle Folgeleistungen und Kosten! Der Reitstall ist berechtigt, das Tier im Bedarfsfall auf andere Weiden umzutreiben und mit anderen Tieren zusammen zu lassen.

Der Vermieter kann im Notfall im Namen und auf Rechnung des Einstellers einen Hufschied oder Tierarzt bestellen.

§9 Stornierungsgebühren

Die Stornierungsgebühren werden automatisch beim Check IN im Reitbuch angezeigt.

§10 Datenschutz

Der Reitstall Viktoria nutzt personenbezogene Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift) nur zur Information in eigener Sache, eine wissentliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden während der Vertragslaufzeit gespeichert und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses archivieren wir sie 2 Jahre und im Anschluss werden sie gelöscht.

§11 Salvatorische Klausel

Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht, bzw. per Mail an unsere Kunden versendet oder ausgehängt.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.